Persönliches Budget

Klient und Betreuerin liegen im Grass und betrachten eine Wiese

Persönliches Budget

Was ist Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist eine Sozialleistung, auf die ein Rechtsanspruch (Rechtliche Grundlagen: § 29 SGB IX, § 53, 57 SGB XII) besteht.
Es soll Menschen, die von Behinderung und/oder seelischer Erkrankung betroffen oder bedroht sind, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Das Persönliche Budget soll, soweit möglich, zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung befähigen. So viel Hilfe wie nötig und so wenig Hilfe wie möglich.

Grafik die den Geldfluss für das persönliche Budget zeigt. Vom Bezirk Mittelfranken zum Budgetnehmer und von dort zur Assistenz.

Das Persönliche Budget bietet Ihnen Unterstützung in folgenden Bereichen:

  • Selbstversorgung und Wohnen
  • Aufnahme und Gestaltung persönlicher und sozialer Beziehungen
  • Tagesgestaltung, Freizeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Umgang mit den Auswirkungen der Behinderung(en)
  • Arbeit und Beschäftigung

Kontakt

Bei Fragen zum persönlichen Budget setzen Sie sich telefonisch oder per Mail mit mir in Verbindung.
Ich helfe Ihnen weiter!
Tel.: 0176 44514995
E-Mail: info@budget-pro.de

Das biete ich Ihnen an:

  • Beratung und Begleitung passend zu Ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen
  • Ich begegne Ihnen auf Augenhöhe und respektiere Ihre Selbstbestimmung
  • Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Regelmäßige Termine
  • Telefonische Erreichbarkeit
  • Begleitung zu Freizeitaktivitäten (Kino, Theater und was Sie sonst gerne machen)
  • Gemeinsames Erarbeiten von Lösungen bei Problemen
  • Unterstützung, Ihre selbstbestimmten Ziele zu erreichen
  • Hilfe bei der Kommunikation mit Ämtern oder Ärzten
  • Anleitung und Unterstützung zur Bewältigung von Schwierigkeiten im Alltag
  • Koordination mit anderen Hilfeanbietern

»Ihre Selbstbestimmung ist
die Grundlage meiner Arbeit«

Fragen und Antworten

  • Ja, wenn Sie körperlich, psychisch oder geistig beeinträchtigt sind
  • Ja, wenn Sie von einer Behinderung bedroht sind und Anspruch auf eine Leistung zur Rehabilitation haben

Nein, wenn Sie nicht vermögend sind.

Sie müssen einen formlosen Antrag beim Bezirk Mittelfranken stellen. Das kann auch ein selbst geschriebener Brief sein.

  • den (formlosen) Antrag
  • Sozialhilfeantrag oder Nachweis über Einkommen und Vermögen
  • Sozialbericht
  • Arztbericht

Bei Fragen zum Antragsverfahren helfe ich gerne.

  • meist als Geldleistung auf Ihr (extra dafür eingerichtetes) Konto
  • selten als Gutschein

Das Geld darf nur für die genehmigte Budgetleistung benutzt werden.