Verhinderungspflege

Betreuerin hält die Hand einer älteren Klientin

Verhinderungspflege

Was ist Verhinderungspflege?

Rechtliche Grundlagen: § 39 SGB XI Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson.

Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten. Ihnen wird eine Pause ermöglicht, wenn Sie für einen gewissen Zeitraum die häusliche Pflege nicht übernehmen können. Eine mögliche Art der Nutzung ist die sogenannte „stundenweise Verhinderungspflege“. Diese ist für Angehörige attraktiv, die ihre Liebsten nicht so lange in fremde Obhut geben möchten. Die Verhinderungspflege kann für Betreuungsdienstleistungen, Leistungen der Grundpflege und Haushaltsdienstleistungen verwendet werden.

Kontakt

Bei Fragen zur Verhinderungspflege setzen Sie sich telefonisch oder per Mail mit mir in Verbindung.
Ich helfe Ihnen weiter!
Tel.: 0176 44514995
E-Mail: info@budget-pro.de

Das biete ich Ihnen und Ihren Angehörigen an:

  • Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Ein offenes Ohr für Ihre Sorgen
  • Verständnis für Ihre Wünsche und Gewohnheiten
  • Die Dinge in Ihrem Tempo mit Ihnen gemeinsam zu bewältigen
  • Beratung und Anleitung zur Freizeitgestaltung
  • Individuelle Anleitung im Haushalt
  • Begleitung zu Ärzten
  • Förderung der Mobilität
  • Förderung der vorhandenen Ressourcen

»Vertrauen ist die Basis
für gute Pflege.«

Fragen und Antworten

  • Der Pflegebedürftige benötigt mindestens Pflegegrad 2

Einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse stellen.  Dies kann sogar rückwirkend erfolgen.

Nein, bei der stundenweisen Verhinderungspflege wird der volle Betrag des Pflegegeldes ausgezahlt.

Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es stehen Ihnen bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr zu, wenn die Verhinderungspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Person geleistet wird. In Kombination mit den Leistungen der Kurzzeitpflege lassen sich dann sogar bis zu 2.418 Euro jährlich nutzen.

Auch als Selbstzahler können Sie selbstverständlich alle meine Leistungen in Anspruch nehmen.